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Arthrose, Arthritis
Was man über Rheuma und Verrentung wissen muss

Rheumatische Erkrankungen verlaufen in aller Regel chronisch. Je nach Art des Rheumas treten im Laufe der Zeit Gelenkzerstörungen in unterschiedlichem Ausmaß auf, die zu teils erheblichen Einschränkungen im Alltag führen. Wer den beruflichen Anforderungen nicht mehr gerecht werden kann, hat die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Wem steht eine Erwerbsminderungsrente zu?
- Wer aufgrund seines Rheumas nicht oder nur noch stundenweise arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese Rente zahlt der Rentenversicherungsträger: die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
- Um eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beziehen, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet, dass zuerst geprüft wird, ob durch spezielle Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Hierzu zählen neben medizinischen auch berufliche Maßnahmen wie beispielsweise die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Umschulung.
- Es muss seit mindestens fünf Jahren eine Versicherung bestehen.
- Innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
- Abhängig von der Schwere des Rheumas kann dann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt werden.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung?
- Eine teilweise Rentenerwerbsminderung erhält, wer keine sechs Stunden, aber noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Diese Rente beträgt dann auch nur die Hälfte des Betrages, den man bei voller Erwerbsminderung erhalten würde. Das heißt, dass man von dieser Rente seinen Lebensunterhalt in der Regel nicht bestreiten kann. Dies bedeutet zugleich, dass man auf eine Teilzeitarbeit angewiesen ist.
- Je nach Arbeitsmarktlage kann es für Rheumakranke jedoch äußerst schwierig sein, eine entsprechende Teilzeitarbeit zu finden. Unter Umständen kann dann auch in diesem Fall eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt werden.
Rente wegen voller Erwerbsminderung?
- Voll erwerbsgemindert ist, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente ersetzt dann den Arbeitslohn.
- Nach erfolgloser Wiedereingliederung in das Berufsleben oder erfolgloser Arbeitsvermittlungsversuche gelten auch arbeitslose Rheumatiker, die mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, als voll erwerbsgemindert.
Vor der Antragstellung
- Bevor ein Antrag gestellt wird, sollte man sich als Rheumakranker genau fragen, welche Tätigkeiten man nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Häufig variiert die Situation aufgrund der Morgensteifigkeit der Gelenke im Tagesverlauf erheblich.
- Oberstes Ziel vor einer Rente sollte immer sein, den Arbeitsplatz zu erhalten und diesen Arbeitsplatz dem Behinderungsgrad anzupassen. Denn leider gilt für Rheumatiker auf dem Arbeitsmarkt häufig „einmal draußen, immer draußen“.
Wie wird ein Antrag gestellt?
- Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss beim Rentenversicherungsträger ein spezieller Antrag gestellt werden.
- Erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wird eine bewilligte Rente auch ausgezahlt. Die dafür notwendigen Formulare und Informationen erhält man bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie in den Versicherungsämtern der Stadt- und Landkreise. Die Vordrucke kann man auch im Internet unter der Adresse www.deutsche-rentenversicherung.de (Vordruck R100, R210, R240) herunterladen.
- Sehr empfehlenswert ist es, sich bei der Antragstellung vom behandelnden Arzt beraten zu lassen. Er kennt die Krankengeschichte des Betroffenen, kann dessen Leistungsfähigkeit kompetent einschätzen und häufig aufgrund seiner Erfahrung wertvolle Hinweise geben.
- Damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann, sollten dem Rentenversicherungsträger mit der Antragstellung notwendige ärztliche Unterlagen vorgelegt werden. Im Laufe des Verfahrens erfolgt dann meist eine Begutachtung durch einen Arzt, der eigens von der Rentenversicherungskasse beauftragt wird. Vor dieser Begutachtung sollte man sich über seinen Gesundheitszustand und die damit verbundenen beruflichen Einschränkungen genau im Klaren sein, damit der Antrag erfolgreich wird.
Abhängig von den beruflichen Einschränkungen wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Vor der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente sollen und müssen alle Rehabilitationsmaßnahmen sowohl im medizinischen als auch im beruflichen Bereich voll ausgeschöpft werden. Bei der Antragstellung sollte unbedingt der behandelnde Arzt informiert und zu Rate gezogen werden.
Publikationsdatum:
31.08.09
Datum geändert:
14.06.11








